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Mobilfunkpakt II: Mitwirkung für Städte und Gemeinden

Der Mobilfunkpakt II wurde am 27. November 2002 unterzeichnet und seitdem zweimal verlängert. Paktpartner sind die Bayerische Staatsregierung, der Bayerische Gemeindetag, der Bayerische Landkreistag und die in Bayern tätigen Mobilfunkbetreiber E-Plus-Gruppe, Telefónica O2, Telekom Deutschland (T-Mobile) und Vodafone. Ziel der Vereinbarung ist es, den Mobilfunkausbau in Bayern sozialverträglich und umweltschonend zu gestalten.

Transparenz

In den vergangenen Jahren wurden in Bayern und im Bund zahlreiche Initiativen unterstützt, die der Aufklärung und Information dienen. Damit wurde die Transparenz beim Ausbau der Mobilfunknetze deutlich erhöht.

- Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat mit Unterstützung der Netzbetreiber eine Standortdatenbank erstellt, die alle Mobilfunkanlagen in Deutschland verzeichnet.
- Das von den Netzbetreibern mitgetragene Informationszentrum Mobilfunk (IZMF) führt Informationskampagnen durch und bietet zielgruppenorienterte Publikationen an.
- Das Deutsche Mobilfunkforschungsprogramm wird mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Netzbetreiber durchgeführt.
- Die im Freistaat Bayern tätigen Netzbetreiber unterstützen das Förderprogramm zur Ermittlung elektromagnetischer Felder (FEE) finanziell und operativ. Die Messungen aus dem Programm wurden wurden 2009 zusammengefasst und können hier als Bericht heruntergeladen werden.

Dialogverfahren

Besondere Sorgfalt legen die Netzbetreiber auf den Dialog mit den Kommunen. Es wurde ein mehrstufiges Verfahren entwickelt. Dieses Verfahren stellt sicher, dass die Kommunen frühzeitig über die Planungen der Netzbetreiber informiert werden und eigene Standortvorschläge einbringen können.

1. Phase: Benennung der Ansprechpartner auf Seiten der Netzbetreiber. Information über den geplanten Netzausbau. Meldung der Suchkreise.
2. Phase: Alternativvorschläge der Kommune.
3. Phase: Alternativprüfung durch die Netzbetreiber.
4. Phase: Konsensgespräche.
Außerdem wird die Gemeinde schriftlich über Vertragsabschluss, Baubeginn und Inbetriebnahme informiert.

Grafik - Kommunaler Dialog (798 KB)

Kommunale Liegenschaften als Standorte

Kommunale Liegenschaften sind aufgrund ihrer Lage und Bauart häufig besonders gut als Standorte geeignet. Sie können deshalb einen Beitrag zur Immissionsminimierung leisten. Daher ist es wichtig, dass die Kommunen ihre Liegenschaften in den Dialog einbringen und so den Pool für tragfähige Lösungen vergrößern. Vor diesem Hintergrund hat der Freistaat Bayern mit den Netzbetreibern einen Rahmenvertrag geschlossen und stellt seine Liegenschaften grundsätzlich als Mobilfunkstandorte zur Verfügung.

Erfolgsbilanz

Einmal pro Jahr legen die Paktpartner eine Bilanz vor. Zu den wichtigsten Erfolgen des Mobilfunkpakt II gehören:

- Kooperation: Über 40 % der baugenehmigungsfreien Masten und knapp 80 % der baugenehmigungspflichtigen Masten werden mehrere Sendeanlagen betrieben. Dadurch konnten in den vergangenen Jahren mehr als 2.000 Mobilfunkstandorte eingespart werden.
- Transparenz: Die Gemeinden werden frühzeitig in die Planung der Netzbetreiber eingebunden. Die Zahl der Dissensfälle mit Gemeinden ist deshalb - entgegen der landläufigen Meinung - eher gering. Das wird von den Paktpartnern Landkreistag und Gemeindetag ausdrücklich bestätigt.
- Information: Netzbetreiber und Kommunen haben in den vergangenen Jahren mehrere hundert Informationsveranstaltungen durchgeführt. Damit wurde ein erheblicher Beitrag zur Versachlichung der Diskussion geleistet.

Insgesamt gibt es etwa 10.000 Mobilfunkstandorte in Bayern, die rund 16.000.000 Handynutzern das mobile Telefonieren ermöglichen. Dazu kommen noch Standorte der Deutschen Bahn und für das neue digitale Behördennetz BOS.

Perspektive

Der aktuelle Diskussionsstand zeigt eine aus Sicht der Initiative "Mobilfunk in Bayern" erfreuliche Entwicklung im Vergleich zur Phase vor Abschluss des Mobilfunkpaktes. Informationsstand, Transparenz und Bereitschaft zur Mitwirkung haben sich verbessert. Die Abstimmung von Kommunen und Netzbetreibern ist ein eingespielter Prozess. Der Mobilfunkpakt II ist ein gelungenes Beispiel für gelebte Selbstverpflichtung.

 
  Der Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur wird in Bayern durch den Mobilfunkpakt II geregelt, der 2007 verlängert wurde. Im Wortlaut finden Sie den Mobilfunkpakt II auf den Seiten des Bayerischen Umweltministeriums.

 




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